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AuslandsBAföG
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Ihre zuständigen BAföG-Ämter für Auslandsförderung
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Studierende, die im Inland wegen der Höhe des Einkommens ihrer Eltern keine Förderung erhalten, können wegen der höheren Fördersätze für Auslands-BAföG während ihres Auslandsaufenthaltes förderberechtigt werden!
In vielen Fällen ist eine (zumindest teilweise) Kombination von Auslands-Bafög mit anderen Förderprogrammen und Stipendien möglich, z.B. mit dem Erasmus-Zuschuss.
Nähere Informationen finden Sie auf den Seiten des International Office und beim Bundesministerium für Bildung und Forschung und unter dem Stichwort "Auslandsförderung"
Wichtig: Die Anträger auf Auslandsförderung sollten mindestens sechs Monate vor Beginn des geplanten Auslandsaufenthalts gestellt werden. Dabei sind bestimmte BAföG-Ämter für bestimmte ausländische Staaten bzw. Regionen zuständig. Also Vorsicht: für eine Auslandsförderung nicht einfach in Osnabrück bewerben, sondern beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung!